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Ingenieurbüro Martinsohn

Ingenieurbüro Martinsohn
Kfz.-Sachverständige für Unfallrekonstruktion
Matthias Martinsohn
Juergen Garbe

64297 Darmstadt
Tel.: 06151-595600

evu Mitglied der
Europäischen
Vereinigung für Unfallforschung
und Unfallanalyse

 

Leistungen

Unser Leistungsspektrum lässt sich in zwei unterschiedliche Themengebiete aufteilen:

1. Unfallanalytische Gutachten
2. Schadenaufklärung bei Betrugsverdacht

Zur Erstellung eines Gutachtens müssen folgende Bereiche bearbeitet werden:

Unfallanalysen
Kompatibilitätsprüfung
Photogrammetrie
Schaden / Schadenaufklärung
Technik

Unsere Arbeitsweise haben wir auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Prioritäten unserer Auftraggeber eingestellt. Ein Auftrag vom Gericht wird selbstverständlich nach den Regeln der ZPO und entsprechend dem Beweisbeschluss bearbeitet. Der Auftrag einer Versicherung unterliegt völlig andere Prämissen.

Unfallanalytische Gutachten

Unfälle, die höhere Schadenersatzforderungen erwarten lassen, erfordern eine zeitnahe Beweissicherung, die es dem Sachbearbeiter ermöglicht, notwendige Entscheidungen zu treffen. Wird ein unfallanalytisches Gutachten erforderlich, ist die frühe Sicherung von Spuren und Fakten unerlässlich, denn vernichtete Spuren sind unwiederbringlich. Gerichte befassen sich in der Regel erst Monate oder Jahre später mit einem Unfall. Dem Sachverständigen stehen dann nur noch die Anknüpfungspunkte zur Verfügung, die zeitnah von anderen Sachverständigen, der Polizei, den Beteiligten oder den Zeugen gesichert wurden. Nur in Einzelfällen können dann noch beschädigte Fahrzeuge besichtigt und Spuren an der Unfallstelle vorgefunden werden.

Schadenaufklärung bei Betrugsverdacht

Aktuelle Zahlen belegen, dass den Versicherungen durch Betrug gerade im Bereich der Kfz-Haft- und Kaskoschäden jährlich ein Verlust in Milliardenhöhe entsteht (GDV http://www.versicherung-und-verkehr.de)

Bestehen Zweifel an einem geschilderten Unfallereignis, können wir Ihnen meist innerhalb kurzer Zeit Klarheit verschaffen. In der Regel gibt es bei einem Anfangsverdacht auf einen fingierten, provozierten oder fiktiven Unfall zwei Möglichkeiten:

a. Der Verdacht bestätigt sich. Es werden ausreichende technische Merkmale dafür gefunden, dass es sich nicht um ein zufälliges, unbeabsichtigtes Unfallereignis gehandelt hat.

b. Bei näherer Betrachtung der Gesamtumstände erweist sich der Anfangsverdacht als unbegründet.

Zwischen diesen eindeutigen Ergebnissen gibt es noch eine dritte Möglichkeit:

c. Der Verdacht bleibt bestehen oder erhärtet sich, es gelingt aber nicht, technische Merkmale zu finden, die mit der erforderlichen Sicherheit für einen Betrug sprechen. Möglicherweise können aber Umfeldermittlungen und weitere Recherchen weiterführen.

Für den Sachbearbeiter einer Versicherung ist es wichtig, möglichst schnell zu erfahren, in welche Richtung sich der aktuelle Fall entwickelt. Insbesondere, wenn sich der Anfangsverdacht als unbegründet oder nicht haltbar herausstellt, soll schnell gehandelt (reguliert) werden, um nicht unnötige Anwaltskosten auszulösen.

Auf die Bedürfnisse und Prioritäten haben wir unsere Arbeitsweise eingestellt. Der unter Auftragsbearbeitung beschriebene Ablauf hat sich in unserer einschlägigen Erfahrung als effektiv erwiesen.