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Ingenieurbüro Martinsohn

Ingenieurbüro Martinsohn
Kfz.-Sachverständige für Unfallrekonstruktion
Matthias Martinsohn
Juergen Garbe

64297 Darmstadt
Tel.: 06151-595600

evu Mitglied der
Europäischen
Vereinigung für Unfallforschung
und Unfallanalyse

 

Teilkasko

Durch die Fahrzeugversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen Glasbruch und Schäden durch Brand, Entwendung, Wild gedeckt.

Brand

Zunächst ist zu klären, ob ein Brandschaden im Sinn der AKB vorliegt oder ob es sich um einen Kabelschmorschaden handelt, der ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung gedeckt ist. Bei Teilkasko-Brandschäden ist in der Regel die Brandursache zu untersuchen. Die Untersuchung eines weitgehend ausgebrannten Fahrzeugs kann sehr aufwändig (und schmutzig) sein. Oft ist auch die Untersuchung des Brandortes erforderlich.

Alfa im Wald bei Freiburg

Diebstahl/Entwendung

Schlüssel- und Schlossuntersuchung

Schlüsseluntersuchungen dienen z. B. zur Feststellung von Werkzeugspuren, wie sie beim Kopierfräsen, also dem mechanischen Duplizieren von Schlüsseln, entstehen.Schlüsseluntersuchung

Wildschaden

Laut Definition in den AKB* ist die Voraussetzung für die Regulierung eine Kollision "des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs" mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Viele Versicherungen regulieren auch Schäden durch Marderbisse, obwohl hierbei keine Kollision vorliegt. Eine weitere Variante ist der sogenannte Wildausweichschaden.Wildausweichschaden

Glasbruch

Auch eine - weshalb auch immer - gebrochene Heckleuchte wird in der Teilkasko-Versicherung als Glasbruchschaden reguliert, selbst wenn dabei das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.

* AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung