Teilkasko
Durch die Fahrzeugversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen Glasbruch und Schäden durch Brand, Entwendung, Wild gedeckt.
Brand
Zunächst ist zu klären, ob ein Brandschaden im Sinn der AKB vorliegt oder ob es sich um einen Kabelschmorschaden handelt, der ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung gedeckt ist. Bei Teilkasko-Brandschäden ist in der Regel die Brandursache zu untersuchen. Die Untersuchung eines weitgehend ausgebrannten Fahrzeugs kann sehr aufwändig (und schmutzig) sein. Oft ist auch die Untersuchung des Brandortes erforderlich.
Diebstahl/Entwendung
Schlüssel- und Schlossuntersuchung
Schlüsseluntersuchungen dienen z. B. zur Feststellung von Werkzeugspuren, wie sie beim Kopierfräsen, also dem mechanischen Duplizieren von Schlüsseln, entstehen.
Wildschaden
Laut Definition in den AKB* ist die Voraussetzung für die Regulierung eine Kollision "des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs" mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Viele Versicherungen regulieren auch Schäden durch Marderbisse, obwohl hierbei keine Kollision vorliegt. Eine weitere Variante ist der sogenannte Wildausweichschaden.
Glasbruch
Auch eine - weshalb auch immer - gebrochene Heckleuchte wird in der Teilkasko-Versicherung als Glasbruchschaden reguliert, selbst wenn dabei das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat.
